Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs.1a




Seit 01.02.2013 sind Eltern minderjähriger Kinder bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet den Nachweis einer Elternberatung zu erbringen. 


In der Elternberatung werden folgende Themen besprochen: 

  • Wie erleben Kinder die Trennung Ihrer Eltern?
  • Wie können Eltern Ihr Kind bestmöglich unterstützen?
  • Wie lassen sich Kontakte optimal gestalten?
  • Welche Reaktionen können Kinder zeigen?  
  • Welche speziellen Bedürfnisse haben Kinder in einer Trennungssituation?


Die Beratung kann sowohl im individuellen Einzelgespräch oder auch gemeinsam als Eltern stattfinden. 



 
 
 
 
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