Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs.1a
Seit 01.02.2013 sind Eltern minderjähriger Kinder bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet den Nachweis einer Elternberatung zu erbringen.
In der Elternberatung werden folgende Themen besprochen:
Die Beratung kann sowohl im individuellen Einzelgespräch oder auch gemeinsam als Eltern stattfinden.